Weniger Kandidaten bei Betriebsratswahl als vorgesehen: Kleinerer Betriebsrat zulässig (26.04.2024)

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Beschluss vom 24.04.2024 - 7 ABR 26/23)