Wasserversorgungsunternehmen haftet für durch fehlerhaftes Auswechseln des Wasserzählers entstandenen Wasserschadens (15.06.2021)

Kommt es nach dem Auswechseln des Wasserzählers zu einem Wasserschaden, weil der Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens einen Fehler gemacht hat, so haftet dafür das Unternehmen. Der Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens ist als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

(AG Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 07.05.2021 - 31 C 69/19)