Voraussetzung für den Erhalt von Überbrückungsgeld ist Wohnsitz in Deutschland (11.05.2016)

Wer eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnimmt und damit Arbeitslosigkeit
beendet oder vermeidet, erhielt nach alter Rechtslage zur Sicherung des Lebensunterhalts Überbrückungsgeld. Nach der Gesetzesänderung wird nunmehr ein Gründungszuschuss gewährt. Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in Deutschland. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Urteil vom 23.03.2016 - L 7 AL 149/14)