Vor Änderung einer langjährig praktizierten Dienstzeitenregelung muss Personalrat beteiligt werden (10.02.2016)

Beruht eine Dienstzeitenregelung (hier: Rosenmontag) bereits auf einer langjährigen Übung, muss vor einer Änderung dieser Regelung der Personalrat beteiligt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

(VG Berlin, Urteil vom 21.01.2016 - VG 62 K 19.15 PVL)