Verurteilter Internetbetrüger hat keinen Anspruch auf Umschulung zum Automobilkaufmann (27.05.2015)

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt einer Umschulung zum Automobilkaufmann können für einen wegen Internetbetruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Arbeitslosen mit der Begründung abgelehnt werden, dass er in dem Umschulungsberuf wegen der Verurteilung voraussichtlich keine dauerhafte Anstellung finden werde. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

(SG Dortmund, Beschluss vom 18.05.2015 - S 35 AL 256/15 ER)