Vertragsklausel über nicht versicherten Hausrat in Sammelgaragen zulässig (07.07.2017)

Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Hausratversicherung, wonach Hausrat in Sammelgaragen nicht versichert ist, ist nicht überraschend und damit zulässig. Dies entschied das Amtsgericht München.

(AG München, Urteil vom 20.12.2016 - 275 C 17874/16)