Versicherung muss Kosten für Gutachter des Versicherungsnehmers zum Beweis der Unschuld an einem Unfall nicht erstatten (20.03.2015)

Bestreitet der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung, den Schaden verursacht zu haben, kann die Versicherung selbst entscheiden, ob sie dennoch zahlt oder nicht. Sie muss ihrem Versicherungsnehmer nicht die Kosten für ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zum Beweis seiner Unschuld erstatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

(AG München, Urteil vom 05.07.2013 - 331 C 13903/12)