Verkürzung von vergütungspflichtigen Fahrtzeiten für Außendienstmitarbeiter unzulässig (19.03.2020)

Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, welche die vergütungspflichtigen
Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters verkürzen, sind wegen Verstoßes gegen
die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, wenn die betreffenden
Zeiten nach den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags uneingeschränkt
der entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen Grundvergütung...

(BAG, Urteil vom 18.03.2020 - 5 AZR 36/19)