Verkürzung der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei Vorliegen besonderer Härte möglich (20.11.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei Vorliegen einer besonderen Härte die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verkürzt werden kann.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2019 - 1 AL 670/18)