Das Arbeitsgericht Solingen hat entschieden, dass einer Verkehrskontrolleurin aufgrund der für ihre Arbeit benötigten "gründlichen Fachkenntnisse" eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu zahlen ist.
(ArbG Solingen, Urteil vom 02.02.2017 - 2 Ca 1745/15)