Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig (01.11.2022)

Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.2022 - L 12 SO 227/19)