Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.2022 - L 12 SO 227/19)
Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.2022 - L 12 SO 227/19)