Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung
. Dies hat der EuGH entschieden.
(EuGH, Urteil vom 18.01.2024 - C-218/22)