Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben umwandelt.
(ArbG Berlin, Urteil vom 07.10.2015 - 56 Ca 10968/15)