Untersuchungsanordnung aufgrund Zweifel an gesundheitlicher Eignung eines Arztes isoliert nicht anfechtbar (09.06.2017)

Wird gegenüber einem Arzt eine ärztliche Untersuchung angeordnet, weil Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs bestehen, kann diese Anordnung nicht isoliert angefochten werden. Eine Anfechtbarkeit besteht insofern nur für die sich eventuell anschließende Anordnung zum Ruhen der Approbation gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Bundesärzteordnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.

(OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2015 - 8 PA 75/15)