Die Unterbringung einer asylsuchenden Familie in einem Wohncontainer mit Gemeinschaftssanitäranlage kann während eines laufenden Asylverfahrens grundsätzlich zumutbar sein. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Rahmen eines Eilverfahrens.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 02.10.2015 - L 8 AY 40/15 B ER)