Unfallzusatzversicherung muss für tödlichen Unfall aufgrund Sekundenschlafs einstehen (12.05.2017)

Eine Unfallzusatzversicherung ist zur Todesfallleistung verpflichtet, wenn die versicherte Person aufgrund eines durch Übermüdung bedingten Sekundenschlafs einen tödlichen Unfall erleidet. Eine Leistungspflicht besteht nur dann nicht, wenn der Sekundenschlaf krankheitsbedingt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.

(OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2014 - 1 U 107/12)