Unfallversicherungsschutz gilt auch für Fußball-Vertragsamateure (22.07.2015)

Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass auch Fußball-Vertragsamateure als Beschäftigte anzusehen sein können und daher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung genießen.

(SozG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 07.07.2014 - S 23 U 20/11)