Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflicht-Versicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht München.
(AG München, Urteil vom 06.03.2015 - 343 C 9528/14)
Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflicht-Versicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht München.
(AG München, Urteil vom 06.03.2015 - 343 C 9528/14)