Da eine transsexuelle Person eine Ehe und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen kann, kann sie auch Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II sein. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen entschieden.
(Sächsisches LSG, Beschluss vom 04.01.2017 - L 3 AS 1222/15 NZB)