Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass unzureichende Ermittlungen der Berufsgenossenschaft nach dem Tod eines Versicherten aufgrund einer Legionellen-Infektion zu einer Beweiserleichterung für den Nachweis einer Berufserkrankung führen können.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2017 - S 4 U 1357/17)