Teilnahme an Firmenlauf steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (11.03.2016)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Firmenlauf unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

(SG Detmold, Urteil vom 19.03.2015 - S 1 U 99/14)