Teilkaskoversicherung muss für Überschwemmungsschaden nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche aufkommen (25.11.2015)

Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil der Fahrer in eine aufgrund von Starkregen entstandene tiefe Wasserfläche hineinfährt, so liegt ein Überschwemmungsschaden vor und es besteht Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz würde aber dann nicht bestehen, wenn die Fahrzeugschäden aufgrund einer Ausweichbewegung entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

(LG Bochum, Urteil vom 21.04.2015 - 9 S 204/14)