Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (28.02.2022)

Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist.

(BAG, Urteil vom 23.02.2022 - 10 AZR 99/21)