Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Sturz während der Arbeitszeit auf der Toilette kein Arbeitsunfall ist. Bei der Verrichtung der Notdurft handelt es sich um eine eigenwirtschaftliche (= private, nicht unfallversicherte) Tätigkeit. Der Aufenthalt in der betrieblichen Toilettenanlage ist somit grundsätzlich nicht unfallversichert.
(SG Heilbronn, Gerichtsbescheid vom 27.12.2017 - S 13 U 1826/17)