Das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das Gericht wies damit die Klage eines 60-jährigen Klägers gegen seine Berufsgenossenschaft abgewiesen.
(SG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2015 - S 31 U 427/14)