Sturz bei kurzer Rückkehr zum Auto zwecks Prüfung des Verschlossenseins stellt Arbeitsunfall dar (24.03.2021)

Kehrt ein Arbeitnehmer unmittelbar nach Verlassen des Pkw zurück, um das Verschlossensein des Pkw zu prüfen und stürzt dabei, so liegt ein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII vor. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einer geringfügigen Unterbrechung des Arbeitswegs. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

(Bayerisches LSG, Urteil vom 10.02.2021 - L 3 U 54/20)