Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker kein Arbeitsunfall (02.03.2022)

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Frau, die auf dem Weg zum Geschäft ihres Hörgeräteakustikers stürzt, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen

(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2022 - L 3 U 148/20)