Sturz auf dem Weg ins Homeoffice kein Arbeitsunfall (07.05.2021)

Der vom Kläger zu Beginn seiner Tätigkeit zurückgelegte Weg ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 09.11.2020 entschieden.

(Landessozialgericht Essen, Urteil vom 09.11.2020 - L 17 U 487/19)