Stundenlohn in Höhe von 3,40 Euro ist sittenwidrig (22.04.2016)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte über die Klage eines Jobcenters gegen
einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes
und deshalb erforderlicher Leistungen des Jobcenters entschieden und darauf verwiesen, dass ein Stundenlohn von 3,40 Euro als sittenwidriger und damit unwirksamer Hungerlohn anzusehen ist.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2016 - 15 Sa 2258/15)