Streikmaßnahmen der Vereinigung Cockpit e.V. nicht rechtswidrig (09.09.2015)

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat im einstweiligen Verfügungsverfahren der Deutsche Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG gegen die Vereinigung Cockpit e.V. entschieden, dass die laufenden Streikmaßnahmen nicht rechtswidrig sind.

(ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2015 - 13 Ga 130/15)