Störung der Totenruhe rechtfertigt nicht zwingen fristlose Kündigung des Friedhofsgärtners (05.02.2020)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die fristlose Kündigung eines Friedhofsgärtners, der sich im Umgang mit einer Leiche strafbar gemacht hatte, für unwirksam erklärt.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2019 - I-21 U 38/19)