Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird vom Bundesfinanzhof um Klärung ersucht, welche Bedeutung dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Lieferung von Arzneimitteln im Umsatzsteuerrecht zukommt. Entscheidungserheblich ist dabei die EU-Grundrechtecharta (EuGrdRCh).
(BFH, Beschluss vom 22.06.2016 - V R 42/15)