Sprunggelenksarthrose keine Berufskrankheit (10.04.2017)

Ein ehemaliger Bundesligafussballspieler hat keinen Anspruch auf Anerkennung einer Sprunggelenksarthrose als Berufskrankheit. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.

(SG Heilbronn, Urteil vom 22.03.2017 - S 7 U 979/15)