Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach befristeter Beschäftigung unzulässig (22.02.2016)

Das Sozialgericht Speyer hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit einem gelernten Mauerer, der zuvor in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand, zu Unrecht die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG I) im Anschluss an eine darauffolgende befristete Beschäftigung verweigert hat.

(SG Speyer, Urteil vom 17.02.2016 - S 1 AL 63/15)