Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass der von der Einigungsstelle im Zusammenhang mit einer Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel beschlossene Sozialplan unwirksam ist.
(ArbG Berlin, Urteil vom 07.07.2015 - 13 BV 1848/15)