Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass der Schulbesuch eines bulgarischen Kindes kein dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II entgegenstehendes Aufenthaltsrecht vermittelt und insofern keine Grundsicherungsleistungen zu gewähren sind.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.01.2016 - L 15 AS 226/15 B ER)