Sozialgericht verhängt wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung Verschuldenskosten gegen Jobcenter Hagen (22.06.2017)

Verweigert ein Jobcenter EU-Ausländern, die wegen eines Minijobs als Arbeitnehmer anzusehen sind, aufstockendes Arbeitslosengeld II, ohne hierfür eine Stütze im Gesetz oder in der Rechtsprechung zu finden, kann das Sozialgericht der Behörde bereits im Eilverfahren wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung Verschuldenskosten auferlegen. Dies ergibt sich aus dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund.

(SG Dortmund, Beschluss vom 22.06.2017 - Az. S 19 AS 2057/17 ER)