Sozialgericht Dresden hält Arbeitsunfall nach über 50 Jahren für erwiesen (30.06.2017)

Einem 72 Jahre alten Kläger ist nach über 50 Jahren der Nachweis eines Arbeitsunfalles
gelungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden hervor. Der Mann hat damit nun die Möglichkeit, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für den Verlust des kleinen Fingers der linken Hand zu verlangen.

(SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 29.05.2017 - S 39 U 320/12)