Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig (16.01.2018)

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, rechtswidrig war und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzte.

(VG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2018 - 29 K 8347/15)