Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind.
(BSG, Urteil vom 30.09.2021 - B 9 V 1/19 R)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind.
(BSG, Urteil vom 30.09.2021 - B 9 V 1/19 R)