Sofort vollziehbare oder bestandskräftige Untersagung der Ausübung der Lehrtätigkeit rechtfertigt ordentliche Kündigung des Lehrers (28.07.2017)

Wird einem Lehrer durch eine Verfügung untersagt, zukünftig eine Lehrtätigkeit auszuüben, rechtfertigt dies dann seine ordentliche Kündigung, wenn der Sofortvollzug angeordnet oder die Untersagungsverfügung bestandskräftig ist. In diesem Fall liegt ein personenbedingter Grund zur Kündigung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor.

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.01.2014 - 12 Sa 443/13)