Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Simultanübersetzer beim Militär Anspruch auf Erstattung der über den Festbetrag hinausgehenden Kosten für eine beidseitige Hörgeräteversorgung hat.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2015 - S 17 AL 1343/13)