Das Landessozialgericht Essen hat entschieden, dass eine nach dem SGB II-leistungsberechtigte Schülerin einen Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets hat.
(Landessozialgericht Essen, Beschluss vom 22.05.2020 - L 7 AS 719/20 B ER, L7 720/20 B)