SG Mainz zu ALG II ohne Antragstellung (04.01.2017)

Sendet ein Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") das Antragsformular nicht ausgefüllt zurück, so hat dieser nach Einreichung des Formulars keinen Anspruch auf rückwirkende Leistung. Auch nicht dann, wenn der Antragsteller seelisch erkrankt ist. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.

(SG Mainz, Urteil vom 01.12.2016 - S 10 AS 816/15)