Senioren- und Demenzwohngruppe hat Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch Krankenkasse (22.08.2019)

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber ihrer Krankenkasse haben.

(Bayerisches LSG, Urteil vom 20.08.2019 - L 5 KR 402/19, L 5 KR 403/19, L 5 KR 404/19)