Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer (25.01.2018)

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft kein Arbeitnehmer ist, da es für ein Arbeitsverhältnis an der typischen Weisungsabhängigkeit fehlt. Ein Berufen auf das Kündigungsschutzgesetz ist daher nicht möglich.

(LAG Köln, Urteil vom 18.01.2018 - 7 Sa 292/17)