Schwerbehinderteneigenschaft wegen Diabetes wird nur bei gravierender Beeinträchtigung in der Lebensführung anerkannt (29.06.2016)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Schwerbehinderteneigenschaft bei einem an Diabetes erkrankten Menschen nur dann zuerkannt werden kann, wenn es durch die Krankheit zu gravierenden Beeinträchtigungen in der Lebensführung kommt.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 01.06.2016 - S 3 SB 3457/14)