Schwerbehinderte Bewerber sind auch bei rein interner Stellenausschreibung einzuladen (30.06.2020)

Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29. Dezember 2016 geltenden Fassung zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung.

(BAG, Urteil vom 25.06.2020 - - 8 AZR 75/19 -)