Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Schule nicht als Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen angesehen werden kann.
(AG München, Urteil vom 29.03.2017 - 273 C 2376/17)
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Schule nicht als Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen angesehen werden kann.
(AG München, Urteil vom 29.03.2017 - 273 C 2376/17)