Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine
E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.
(BAG, Urteil vom 10.05.2016 - 9 AZR 145/15)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine
E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.
(BAG, Urteil vom 10.05.2016 - 9 AZR 145/15)